Unsere Vorgehensweise

 Wir arbeiten nach einer klar strukturierten Vorgehensweise in drei Schritten. Dadurch erhalten Sie frühzeitig Klarheit über das anzuwendende Verfahren und den Ablauf der Notifizierung.

Schritt 1 — Regulatorische Voranalyse & Positionierung

Wir analysieren Zusammensetzung, Claims und Positionierung Ihres Produkts und prüfen, ob es in Belgien als:

  • gewöhnliches Lebensmittel,

  • angereichertes Lebensmittel oder

  • Nahrungsergänzungsmittel

in Verkehr gebracht werden kann.

Auf dieser Basis beraten wir Sie zur geeigneten Vorgehensweise, zur erforderlichen Dokumentation sowie zu regulatorischen Besonderheiten.

Schritt 2 — Dossiererstellung & Einreichung

Wir erstellen das vollständige Notifizierungsdossier und reichen dieses über die Foodsup-Plattform bei der belgischen Gesundheitsbehörde ein.

  • Für Nahrungsergänzungsmittel stellt die Behörde eine Rechnung aus, die vom Kunden zu begleichen ist.

  • Für angereicherte Lebensmittel fällt keine behördliche Gebühr an.

Der Kunde erhält stets die Bestätigung, dass das Dossier in Bearbeitung ist.

Schritt 3 — Nachverfolgung, Bericht & NUT-Nummer

Wir begleiten das Dossier bis zum positiven Behördenbericht und zur Vergabe einer NUT-Nummer.

Sollten Ergänzungen, Anpassungen oder eine erneute Einreichung erforderlich sein, unterstützen wir diesen Prozess weiter.

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