Unsere Vorgehensweise
Wir arbeiten nach einer klar strukturierten Vorgehensweise in drei Schritten. Dadurch erhalten Sie frühzeitig Klarheit über das anzuwendende Verfahren und den Ablauf der Notifizierung.
Schritt 1 — Regulatorische Voranalyse & Positionierung
Wir analysieren Zusammensetzung, Claims und Positionierung Ihres Produkts und prüfen, ob es in Belgien als:
-
gewöhnliches Lebensmittel,
-
angereichertes Lebensmittel oder
-
Nahrungsergänzungsmittel
in Verkehr gebracht werden kann.
Auf dieser Basis beraten wir Sie zur geeigneten Vorgehensweise, zur erforderlichen Dokumentation sowie zu regulatorischen Besonderheiten.
Schritt 2 — Dossiererstellung & Einreichung
Wir erstellen das vollständige Notifizierungsdossier und reichen dieses über die Foodsup-Plattform bei der belgischen Gesundheitsbehörde ein.
-
Für Nahrungsergänzungsmittel stellt die Behörde eine Rechnung aus, die vom Kunden zu begleichen ist.
-
Für angereicherte Lebensmittel fällt keine behördliche Gebühr an.
Der Kunde erhält stets die Bestätigung, dass das Dossier in Bearbeitung ist.
Schritt 3 — Nachverfolgung, Bericht & NUT-Nummer
Wir begleiten das Dossier bis zum positiven Behördenbericht und zur Vergabe einer NUT-Nummer.
Sollten Ergänzungen, Anpassungen oder eine erneute Einreichung erforderlich sein, unterstützen wir diesen Prozess weiter.
Suchen Sie einen zuverlässigen Partner für die Notifizierung Ihrer Produkte in Belgien?